| |
| Mehr als 20 Jahre Erfahrung auf dem Hilfsmittelsektor
beweisen die Stärke unserer Beratung. Unsere
Medizinprodukteberater werden in regelmäßigen Abständen von
allen namhaften Herstellern geschult, um so eine ausreichende
und zweckmäßige Versorgung sicher zu stellen. |
| |
| Die Beratung wird nur von geschultem Fachpersonal
durchgeführt. Über die regelmäßigen Produktschulungen der
Hersteller hinaus sind alle Medizinprodukteberater ebenfalls
langjährig im Bereich Heil- und Hilfsmittel tätig und kommen
überwiegend aus Heilberufen (Krankenschwester, Krankenpfleger,
Altenpfleger, Orthopädietechniker). Für spezielle Beratungen
(Dekubitus-, Wundversorgung usw.) werden ausschließlich
examinierte Krankenschwestern oder Krankenpfleger eingesetzt. |
| |
| |
Bei der Beratung wird unterschieden zwischen der Beratung
nach Aktenlage oder Beratung mit Hausbesuch beim Versicherten
vor Ort. Unsere Medizinprodukteberater im Außendienst beraten
Ihre Versicherten unter Berücksichtigung der Art der
Behinderung, der speziellen Bedürfnisse des Betreffenden, sowie
der örtlichen und baulichen Gegebenheiten. Unter
Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes erfolgt eine
eingehende Beratung zu dem vom Arzt verordneten Medizinprodukt.
Die Auswahl und die Anpassung des Hilfsmittels wird von unseren
fachlich qualifizierten Mitarbeiter vor Ort durchgeführt.
Unsere Medizinprodukteberater im Innendienst bearbeiten die vor
Ort erhaltenen Daten weiter und suchen nach einer
wirtschaftlichen Versorgungsform. Im ersten Schritt wird der
Hilfsmittelpool der Krankenkasse auf ein wiedereinsatzfähiges
Hilfsmittel überprüft. Ist keine Versorgung aus dem
kasseneigenen Pool möglich, wird die Möglichkeit des
kassenübergreifenden Wiedereinsatzes geprüft. Ist diese
Überprüfung ebenfalls negativ, wird bei einem
Leistungserbringer Ihrer Wahl oder von uns ausgewählt, ein
Kostenvoranschlag angefordert, mit den bereits von uns
ermittelten Anpassungsdaten. |
| |
| Nach unserer Beratung erfolgt die Auswahl des
Medizinproduktes unter Berücksichtigung des bei TBK
eingelagerten Hilfsmittelpools der Krankenkassen. Ist keine
Versorgung aus Ihrem Hilfsmittelbestand möglich, wird bei den
Sanitätshäusern ein entsprechender Kostenvoranschlag
angefordert, mit den unseren Medizinprodukteberatern ermittelten
Daten. Der vom Sanitätshaus erstellte oder der bereits
vorliegende Kostenvoranschlag wird sachlich und rechnerisch
überprüft und zur Genehmigung an die Krankenkasse gesandt. |
| |
| Die Sanitätshäuser bleiben
für die Neuversorgungen zuständig. Mit den von TBK ermittelten
Beratungs- und Anpassungsdaten wird das Sanitätshaus um die
Erstellung eines Kostenvoranschlages gebeten. Dieser wird von
unseren Medizinprodukteberatern sachlich und rechnerisch
überprüft, eventuell nachverhandelt und nach der Prüfung zur
Kostenzusage an die Krankenkasse gesendet. Gleichzeitig wird ein
Bericht erstellt, der alle Angaben und Daten enthält, die Sie zu
Ihrer Entscheidung zur Kostenübernahme benötigen. |
| |
| Kann die Versorgung mit einem Hilfsmittel aus dem
kasseneigenen oder aus dem kassenübergreifenden Hilfsmittelpool
erfolgen, wird das gebrauchte Medizinprodukt gereinigt und
desinfiziert, repariert und instand gesetzt, die
Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) durchgeführt und durch
TBK eigene geschulte Service-Techniker an den Versicherten
ausgeliefert. Dieser Gesamtprozess ist unter
Dienstleistungen der TBK
ausführlich beschrieben. |
|
|